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Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. |
Praktisches1 (last edited 2009-01-14 14:16:34 by anad)
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Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. |
Praktisches1 (last edited 2009-01-14 14:16:34 by anad)