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Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen. Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. Welche Kassen hierfür Neuzugänge anbieten sehen Sie unter www.psychotherapie-wien.at (ausgedehnt auch auf andere Bundesländer sowie Sozialhilfe-Empfänger) Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen. Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen. <<zurück |
Praktisches1 (zuletzt geändert am 2015-07-01 19:36:16 durch MonikaFerdiny)