|| {{http://www.psychotherapie-ferdiny.at/ferd_static/59.jpg}} <)>><)>> <)>><)>> || ||<)>>Die Krankenkassen erstatten 28,00 € (die BVA 40,-) pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. <)>> <)>> Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen. <)>> Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. <)>> Welche Kassen hierfür Neuzugänge anbieten sehen Sie unter <www.psychotherapie-wien.at)>> (Gültigkeit auch für Gebietskrankenkassen andere Bundesländer) <)>> <)>>Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen. <)>> Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen. <)>><)>> <)>> <)>><)>><)>> [[Praktisches|<)>> ||