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Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich .

Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keine Verträge abgeschlossen.
Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre , gibt es aber die Möglichkeit , einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten.

Welche Kassen gerade Neuzugänge anbieten sehen Sie unter http://www.psychotherapie-wien.at (ausgedehnt auch auf andere Bundesländer sowie Sozialhilfe-Empfänger)

Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden , sparen Sie sich einen Weg , wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen .
Sie können aber auch direkt , ohne Zuweisung von einem Arzt , in ein Erstgespräch kommen. <<zurück

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