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Revision 1 vom 2008-10-10 14:22:33
Größe: 33
Autor: anad
Kommentar:
Revision 2 vom 2008-10-15 12:02:55
Größe: 1204
Autor: anad
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Praktisches1 hier beschreiben... ||<tablewidth="100%">{{attachment:lejo.png}} ||<width="10px">{{attachment:linie.png}} ||<width="400px"><<HTML(<p style="text-align: left;">)>>Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten.
Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich . <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keine Verträge abgeschlossen. <<HTML(<br>)>> Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre , gibt es aber die Möglichkeit , einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Welche Kassen gerade Neuzugänge anbieten sehen Sie unter http://www.psychotherapie-wien.at (ausgedehnt auch auf andere Bundesländer sowie Sozialhilfe-Empfänger) <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>>Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden , sparen Sie sich einen Weg , wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen . <<HTML(<br>)>> Sie können aber auch direkt , ohne Zuweisung von einem Arzt , in ein Erstgespräch kommen. [[Praktisches|<<zurück]]
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Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich .

Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keine Verträge abgeschlossen.
Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre , gibt es aber die Möglichkeit , einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten.

Welche Kassen gerade Neuzugänge anbieten sehen Sie unter http://www.psychotherapie-wien.at (ausgedehnt auch auf andere Bundesländer sowie Sozialhilfe-Empfänger)

Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden , sparen Sie sich einen Weg , wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen .
Sie können aber auch direkt , ohne Zuweisung von einem Arzt , in ein Erstgespräch kommen. <<zurück

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Praktisches1 (zuletzt geändert am 2018-12-17 17:56:39 durch adm)