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||<tablewidth="100%">{{attachment:lejo.png}} ||<width="10px">{{attachment:linie.png}} ||<width="400px"><<HTML(<p style="text-align: left;">)>>Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen. <<HTML(<br>)>> Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Welche Kassen gerade Neuzugänge anbieten sehen Sie unter <<HTML(<a href="http://www.psychotherapie-wien.at " target="_blank">www.psychotherapie-wien.at</a>)>> (ausgedehnt auch auf andere Bundesländer sowie Sozialhilfe-Empfänger) <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>>Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen. <<HTML(<br>)>> Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen. {{attachment:wx1.png}} [[Praktisches|<<zurück]]<<HTML(</p>)>>|| | ||<tablewidth="100%" tableheight="470px" style="vertical-align:bottom"> {{http://www.psychotherapie-ferdiny.at/ferd_static/59.jpg}} <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>> ||<width="10px"> ||<width="900px" style="vertical-align:bottom"><<HTML(<p style="text-align: left;">)>>Die Krankenkassen erstatten 28,00 € (die BVA 40,-) pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen. <<HTML(<br>)>> Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. <<HTML(<br>)>> Welche Kassen hierfür Neuzugänge anbieten sehen Sie unter <<HTML(<a href="http://www.psychotherapie-wien.at " target="_blank">www.psychotherapie-wien.at</a>)>> (Gültigkeit auch für Gebietskrankenkassen andere Bundesländer) <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>>Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen. <<HTML(<br>)>> Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen. <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>><<HTML(<p style="text-align: right;">)>> [[Praktisches|<<zurück]]<<HTML(</p>)>> || |
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Die Krankenkassen erstatten 28,00 € (die BVA 40,-) pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. |
Praktisches1 (zuletzt geändert am 2018-12-17 17:56:39 durch adm)